Einnahmen und Ausgaben

Einnahmen und Ausgaben

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Abs. 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1975 verbindlich festgelegt. Als Ihre Bundestagsabgeordnete bekomme ich eine Entschädigung von 8.252 Euro (brutto), die ich selbstverständlich voll versteuern muss.


Um alle meine Aufgaben als Bundestagsabgeordnete effektiv erfüllen zu können, bekomme ich zudem eine so genannte Amtsausstattung aus der ich alle meine Ausgaben für die Arbeit im Wahlkreis (z. B. Kosten des Wahlkreisbüros, Zeitungen, Fachliteratur, Porto, Fahrkosten, Veranstaltungen usw.) sowie den erforderlichen zweiten Wohnsitz in Berlin bezahle. Um den teuren Verwaltungsaufwand von Einzelabrechnungen zu sparen, wird die Amtsausstattung in Form einer Kostenpauschale gezahlt. Diese Pauschale beträgt 4.123 Euro und wird zum 1. Januar jeden Jahres entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angehoben. Höhere Ausgaben werden nicht erstattet und können auch nicht steuerlich abgesetzt werden.

Zudem steht mir ein monatliches Budget von 15.798 Euro für mein gesamtes Team und ein jährliches Budget von 12.000 Euro für meine Sachleistungen (z.B. Büromaterial, Briefpapier oder Kosten für Mobilfunk- und Festnetzverträge) zur Verfügung. Diese Summen werden nicht in bar ausgezahlt, sondern über die Bundestagsverwaltung verrechnet. Was ich im Laufe eines Jahres nicht ausgebe, fließt zurück in die Staatskasse.

Fast alle Abgeordneten haben einen oder mehrere "Nebenjobs", aber bei weitem nicht alle Nebenjobs bringen auch Nebeneinkünfte. Abgeordnete müssen Kontakt  zur Berufswelt halten, da sie nur ein Mandat auf Zeit haben und die Erfahrungen aus der Berufswelt wichtig für den Praxisbezug der Politik sind. Alle Nebenjobs sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages anzuzeigen und dieser veröffentlicht alle Nebeneinkünfte ab 1000 Euro, um mögliche Interessenverknüpfungen offenzulegen. Ich bin darüber hinaus ehrenamtliches und engagiertes Mitglied in vielen Vereinen, habe aber keinen Nebenjob mit einer Aufwandsentschädigung.

Am 16. November 2007 beschloss der Bundestag die 27. Änderung des Abgeordnetengesetzes (16/6924) nach namentlicher Abstimmung. Nach der Zustimmung durch den Bundesrat, der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt trat das neue Abgeordnetengesetz am 1. Januar 2008 in Kraft.

Am 7. Juli 2011 haben CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam im Deutschen Bundestag beschlossen, dass die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2013 um 292 Euro auf 8.252 Euro erhöht wird. Gleichzeitig wird eine unabhängige Kommission beim Deutschen Bundestag bis Ende der laufenden Wahlperiode ein Verfahren empfehlen wie die Diäten künftig angepasst werden und wie die Altersversorgung künftig geregelt werden kann.

Alle genannten Zahlen sind auf dem Stand vom 1. Januar 2013. Ausführliche Informationen zu den Entschädigungen für Bundestagsabgeordnete finden Sie auch hier auf der Homepage des Deutschen Bundestages.