Das Thema „Korruption im Gesundheitswesen“ ist für unsere SPD-Bundestagsfraktion kein kleines Nebenthema, sondern ein großes Problem. In jedem Jahr entsteht der Gesetzlichen Krankenversicherung durch Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnungen ein Schaden zwischen fünf und 18 Milliarden Euro. Das sind etwa drei bis zehn Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben. Der volkswirtschaftliche Schaden von Korruption im Gesundheitswesen ist also immens. Neben den wirtschaftlichen Auswirkungen beschädigt Korruption das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten. Es werden nicht nur teurere Medikamente verschrieben, sondern häufig auch Medikamente, die nicht unbedingt eine bessere Wirkung haben. Gerade auch im Bereich der Krebstherapie hat das gravierende Folgen.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sorgte kürzlich mit seinem lange erwarteten Urteil zur Korruption bei Ärzten für Aufregung in und um die Gesundheitspolitik. Die Richter behandelten den Fall einer Pharmareferentin, die einem Arzt eine fünfstellige Summe bezahlt hatte, weil dieser Arzneimittel des Arbeitgebers des Pharmareferenten verschrieben hatte. In den vorherigen Instanzen wurden beide zu Geldstrafen verurteilt. Der BGH aber hob die Urteile auf. Diese Entscheidung wird von Ärzten und Industrie als Freispruch gefeiert. Dabei lohnt ein genauer Blick auf die Urteilsbegründung durch die Richter des BGH.
Gegenstand der Entscheidung war lediglich, ob korruptes Verhalten von Kassenärzten und Mitarbeitern von Pharmaunternehmen nach dem geltenden Strafrecht strafbar ist. Was in besagtem Fall – sicher kein Einzellfall – geschah, ist aus Sicht der Richter ganz eindeutig Korruption. Es kam aber zur Aufhebung der Urteile, weil das Gericht im Strafrecht keinen passenden Paragrafen für diese Spielart der Korruption fand. Der BGH hat aber sehr deutlich festgestellt, dass es sich einen entsprechenden Paragrafen von der Politik wünscht, um die Korruption im Gesundheitswesen bestrafen zu können.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits vor einem Jahr darauf hingewiesen, dass ergänzende rechtliche Regelungen notwendig sind.
Wir haben alle unsere Forderungen zusammengefasst im Antrag „Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen“, den Sie mit einem Klick hier auch lesen und herunterladen können. Aus unserer Sicht besteht eine große Regelungslücke: Angestellte Ärzte können, wenn Sie Geld dafür kassieren, eine bestimmte Medizintechnik oder ein Arzneimittel zu verschreiben, bestraft werden. Ihre niedergelassenen Kollegen aber nicht. Diese Ungleichbehandlung muss schnellstens beseitigt werden. Wir wollen zudem erreichen, dass Korruption durch oder von Ärzten überhaupt einen Straftatbestand darstellt. Auch Falschabrechnungen in Krankenhäusern sollen spürbar sanktioniert werden können. Uns ist sehr wichtig, dass wir keinen Generalverdacht aussprechen. Unsere Vorschläge wenden sich nur gegen jene, die falsch abrechnen oder medizinische Leistung zur ungerechtfertigten Vorteilsnahme nutzen. Wir wollen bei den Akteuren im Gesundheitswesen und insbesondere bei niedergelassenen Ärzten das Unrechtsbewusstsein stärken.
Unser Antrag wurde von der Koalition im Gesundheitsausschuss leider abgelehnt. Für den 15. Juni 2012 war die abschließende 3. Lesung im Plenum vorgesehen. Weil aber bei der vorausgehenden Debatte zum Betreuungsgeld zu wenig Koalitionsabgeordnete anwesend waren, musste die Plenarsitzung abgebrochen werden. Der Antrag wird jetzt nach der Sommerpause wieder auf die Tagesordnung. Die SPD-Bundestagsfraktion will erreichen, dass sich alle Patienten sicher sein können, dass bei den Entscheidungen des Arztes ausschließlich medizinische Gründe für die Art der Therapie maßgebend sind. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die bekannten Vorschläge schnellstmöglich in die Praxis umzusetzen.