Das Thema Beschneidungen ist eine schwierige Abwägung zwischen Kindeswohl, körperliche Unversehrtheit und freier Religionsausübung. Ich habe gestern gegen den Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP unter dem Titel „Rechtliche Regelung der Beschneidung von minderjährigen Jungen“ gestimmt, weil ich diesen Antrag für eine unzulässige Vorfestlegung zum jetzigen Zeitpunkt halte. Wir brauchen eine sachliche und ergebnisoffene Debatte.
Mit einem Klick hier kommen Sie zu der Erklärung zur Abstimmung nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages meines Kollegen Rolf Schwanitz, die ich zusammen mit vielen anderen SPD-Abgeordneten unterzeichnet habe. Ich teile nicht jedes Wort dieser Erklärung, aber das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung des Kindes hat auch nach meiner Meinung keinen Vorrang gegenüber dem Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung. Deshalb teile ich die Auffassung der Deutschen Kinderhilfe, des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, MOGIS e.V. (Verband Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs) oder auch des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Vor allem die SPD-Bundestagsfraktion engagiert sich seit vielen Jahren für eine Stärkung der Kinderrechte, dann dürfen im Ernstfall die Rechte der Kinder nicht sofort hinten anstellen.
Weitere Debatten auf dem Weg zu einem Gesetz zum Thema Beschneidungen werden sicher in und vor allem nach der Sommerpause folgen. Wir brauchen Rechtssicherheit, aber niemand ist mit einem parlamentarischen Schnellschuss im Schatten der Spanien-Abstimmung geholfen.
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