Zurückweisung von Einsprüchen gegen die Bundestagswahl
In der Demokratie ist die Stimmabgabe das entscheidende Element der politischen Mitwirkung unserer Bürgerinnen und Bürger. Deshalb ist es so wichtig, dass alle Wählerinnen und Wähler hundertprozentige Sicherheit haben, dass ihre Stimme gezählt wird. Genau darum hat sich der Wahlprüfungsausschuss intensiv Zeit genommen und mit den Landeswahlleitungen die Vorwürfe geprüft, ohne Parteibrille, und ist zu dem Ergebnis gekommen, wie es die Landeswahlleitungen festgestellt haben: Es gab keine Wahlfehler. Es gab keine Zählfehler, die eine Neuauszählung begründen könnten.
Alle Behauptungen des BSW zu vermeintlichen Zählfehlern wurden im Detail von den Landeswahlleitungen entkräftet. Dass dem BSW nach Veröffentlichung des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses weitere Stimmen zugerechnet wurden, lag selten an Verwechslungen, sondern hatte andere Gründe. Beispielsweise wurden in einem Wahllokal Briefwahlunterlagen mit Stimmen für alle Parteien gefunden; deshalb hat auch das BSW mehr Stimmen bekommen. In manchen Fällen wurden in der Schnellmeldung versehentlich falsche Zahlen übermittelt; auch das wurde korrigiert. Und in einem Wahllokal konnte das Wahlergebnis aus technischen Gründen nicht erfasst werden. Dadurch erhielten aber alle Parteien, nicht nur das BSW, mehr Stimmen.
Überall dort, wo es Hinweise auf Verwechslungen gab, wurde dem nachgegangen. Das Entscheidende ist: Eine Neuauszählung kann nicht ins Blaue hinein, auf Basis von Vermutungen oder bloßen Möglichkeiten, vorgenommen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Wahl in Berlin klar gesagt, dass es konkrete Anhaltspunkte geben muss. Es gibt also keine Rechtsgrundlage dafür, aufgrund von bloßen Vermutungen einen so großen Schritt wie die Neuauszählung zu gehen.
Ich habe der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zugestimmt.