Das Menschenrecht auf inklusive Bildung endlich verwirklichen
In Deutschland gilt seit dem 26. März 2009 die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Artikel 24 dieser Konvention verpflichtet uns, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und auf der Grundlage von Chancengleichheit zu verwirklichen – eben ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Davon sind wir noch weit entfernt: Knapp 80 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen Förder- oder Sonderschulen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb ihre Vorstellungen, wie Inklusion im Bildungswesen auf allen Etappen von der frühkindlichen Förderung über die Schule bis zur Hochschule und Weiterbildung erreicht werden kann, in einem Informationspapier zusammengefasst, dass Sie mit einem Klick hier abrufen können.
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