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Abgestimmt mit JA

Gesetzentwurf zur Umnutzung von Bahngrundstücken

In den vergangenen Jahrzehnten ist das deutsche Schienennetz immer kleiner geworden. Erst seit Kurzem ist dieser Trend gestoppt, und wir legen jetzt die Grundlagen dafür, dass das Netz bald wieder spürbar wachsen kann. In diesem Zusammenhang ist auch dieser Gesetzentwurf wichtig. Denn die Reform des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) von 2023 hatte das Ziel, Grundstücke zu schützen, die später wieder sinnvoll für die Eisenbahn genutzt werden könnten. Das war eine notwendige Maßnahme, um die Zukunftsfähigkeit unseres Schienennetzes zu gewährleisten und den verkehrs- und klimapolitischen Herausforderungen gerecht zu werden.

Leider war die Formulierung jedoch nicht klar genug. Der Gesetzentwurf der Koalition zur Neuformulierung von § 23 AEG schafft Rechtsklarheit und erweiterte Spielräume für die Freistellung von Bahnflächen, ändert aber sonst nur wenig an der ursprünglichen Intention.

Die Eisenbahninfrastruktur bleibt weiterhin grundsätzlich im überragenden öffentlichen Interesse geschützt. Viele Bahnflächen, die heute als nicht mehr benötigt erscheinen, könnten in Zukunft wieder eine wichtige Rolle spielen. So sind Eisenbahnverkehrsunternehmen heute zunehmend von fehlenden Abstellkapazitäten betroffen oder müssen Schienenflächen aufwendig neu entwickeln. Der Bedarf für eine Wiedernutzung ungenutzter Bahnflächen wird mit der Zeit noch weiter steigen.

Wir setzen nun klare rechtliche Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass eine Entwidmung nur dann erfolgt, wenn sie wirklich keine negativen Auswirkungen auf die Entwicklung der Schieneninfrastruktur hat. Gerade bei Rand- oder Inselflächen, die schon jetzt keine Verbindung mehr zum bestehenden Netz haben, macht eine erleichterte Freistellung jedoch Sinn.

Bei dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des § 23 AEG handelt es sich daher um einen echten Interessenausgleich. Denn wenn absehbar ist, dass eine ehemals dem Bahnverkehr gewidmete Fläche nicht wieder ihrem ursprünglichen Zweck dienen kann, dann kann das Grundstück entwidmet werden und anderweitig genutzt werden. Über 100 Projekte, viele davon für dringend benötigten Wohnungsbau, stehen derzeit auf Stopp. Das ändern wir jetzt. Und mit der Altfallregelung können bereits begonnene Freistellungsverfahren nach der alten Rechtslage zum Abschluss gebracht werden.

Ich habe dem Gesetzentwurf zugestimmt.