Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
In den Koalitionsverhandlungen mit der Union haben wir uns darauf geeinigt, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren abzuschaffen, andererseits aber die doppelte Staatsbürgerschaft sowie die reguläre Einbürgerung nach fünf Jahren beizubehalten.
Dass nun alle demokratischen Fraktionen und beide Partner der Regierungskoalition die doppelte Staatsbürgerschaft anerkennen, ist ein wichtiges Signal dafür, dass Vielfalt und unterschiedliche Wurzeln selbstverständlich zu unserer Gesellschaft gehören. In der Praxis hat sich zudem herausgestellt, dass die beschleunigte Einbürgerung nur sehr selten zur Anwendung kam. Der Kern der Reform – ein modernes, weltoffenes Staatsangehörigkeitsrecht, das die SPD in der letzten Legislaturperiode entschieden vorangebracht hat – bleibt bestehen.
Ich habe dem Antrag der Bundesregierung zugestimmt.