Änderung des Tierarzneimittel- und des Apothekengesetzes
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung setzen wir eine EU-Verordnung um, denn Antibiotikaresistenzen sind eine reale Gefahr – für Tiere wie für Menschen.
Deutschland hat darauf schon vor Jahren reagiert: Mit der 2008 eingeführten nationalen Antibiotikaresistenzstrategie konnten wir den Einsatz von Antibiotika bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten um 69 Prozent senken. Dieses System funktioniert, und genau deshalb weiten wir es aus.
Künftig wird elektronisch erfasst, welche Tierarzneimittel – insbesondere Antibiotika – unter anderem bei Hunden und Katzen eingesetzt werden. Damit schließen wir eine Lücke, denn für diese Tiere gab es bislang kein vergleichbares, wirksames Erfassungssystem.
Das Ziel des Gesetzentwurfs ist klar: Wir wollen wirksame Antibiotika erhalten, Resistententwicklungen früh erkennen und ihnen vorbeugen. Die neue Regelung ermöglicht das ohne zusätzlichen Bürokratieaufwand für Tierärztinnen und Tierärzte und stärkt damit den Gesundheitsschutz für Tiere und Menschen.
Aus diesen Gründen habe ich für den Gesetzentwurf der Bundesregierung gestimmt.