Gesetzentwurf zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten
Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir die Möglichkeit, sichere Herkunftsstaaten künftig per Rechtsverordnung zu bestimmen. Damit setzen wir ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und beschleunigen Asyl- und Gerichtsverfahren spürbar.
Der Schutzanspruch bleibt unberührt. Wer individuell begründen kann, dass ihm Verfolgung droht, erhält weiterhin Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiären Schutz. Auch die Regelungen des Gesetzes zur Asylberechtigung bleiben unverändert – hier ist weiterhin ein Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
Zugleich stärkt das Gesetz Transparenz und parlamentarische Kontrolle: Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Bundestag alle zwei Jahre über die Lage in den als sicher eingestuften Herkunftsstaaten zu berichten.
Ich habe dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt.