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Abgestimmt mit JA

Ablehnung eines Antrags zu russischen Atomgeschäften

Spätestens seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine ist klar, dass energiepolitische und sicherheitspolitische Abhängigkeiten von Russland nicht sinnvoll sind. Die Sensibilität, die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausdrückt, teilen wir in der SPD-Fraktion daher ausdrücklich. Gleichzeitig ist es wichtig zu betonen, dass der Bund in diesem Verfahren keine Genehmigungsbehörde ist.

Zuständig für die Entscheidung nach § 7 Abs. 1 Atomgesetz ist das niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, das den Bund lediglich als weitere Prüfinstanz hinzugezogen hat. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat bereits intensiv an einer abgestimmten fachlichen Stellungnahme gearbeitet und stimmt sich auch eng mit den Ressorts ab. Auf dieser Grundlage wird dann das niedersächsische Umweltministerium zu einer Entscheidung kommen, die fachlich fundiert und den Risiken angemessen ist. Vor diesem Hintergrund ist der Antrag entbehrlich, denn er greift in ein laufendes, klar geregeltes Verfahren ein und hat keinen Mehrwert.

Ich habe der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zugestimmt, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen.