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Abgestimmt mit JA

Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)

Migration und alle damit in Verbindung stehenden Herausforderungen können wir nicht nationalstaatlich bewältigen, sondern nur gemeinsam mit unseren europäischen Partnern. Die Einführung eines gemeinsamen Asylverfahrens und eines einheitlichen Status für Personen, die internationalen Schutz benötigen, ist wesentlicher Bestandteil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Es garantiert darüber hinaus EU-weit hohe Verfahrensstandards und humanitäre Aufnahmestandards, die Gewährung internationalen Schutzes insgesamt zu steuern und zu ordnen und irreguläre Migration zu begrenzen.

Die GEAS-Reform ist bereits geltendes EU-Recht und von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis zum 12.06.2026 umzusetzen. Bei den im nationalen Recht vorzunehmenden Anpassungen haben wir den begrenzten Spielraum gut genutzt. Hierbei war es uns ein besonderes Anliegen, Kindern und Familien den größtmöglichen verfahrensrechtlichen Schutz zukommen zu lassen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir ein gutes Gesamtkonzept erarbeitet, das den Fokus auf den Schutz von Familien und Kindern legt und für das wir mit Überzeugung einstehen.

 Daher habe ich dem Gesetzentwurf zugestimmt.