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Abgestimmt mit JA

Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (Sicherheitsbeauftragte)

Sicherheitsbeauftrage sind eine wichtige Verbindung zwischen Praxisnähe und Sicherheit. Sie unterstützen Unternehmen bei der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen. Dadurch entsteht ein wirksamer Arbeitsschutz.

Gleichzeitig wollen wir die Arbeitsschutzregelungen effizienter und digitaler gestalten. Es gilt, das Arbeitsschutzrecht so zu modernisieren, dass es noch stärker als bisher auf tatsächliche Gefahrenlagen ausgerichtet wird. Insbesondere für kleine- und mittlere Unternehmen sollen praxisgerechte einfache Lösungen realisiert werden.

Mit der Änderung des siebenten Sozialgesetzbuches sorgen wir daher dafür, dass die Pflicht für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten künftig stärker von der Unternehmensgröße und Gefährdungslage abhängt. Eine feste Verpflichtung gilt erst ab einer Unternehmensgröße von 50 Beschäftigten. Für kleinere Unternehmen zwischen 20 und 50 Beschäftigten ist sie nur noch vorgesehen, wenn eine tatsächliche Gefährdungslage vorliegt. Dies entlastet insbesondere kleine und mittlere Betriebe von unnötiger Bürokratie, ohne den Schutz der Beschäftigten abzuschwächen. Demnach geht es nicht um weniger, sondern zielgerichteteren Arbeitsschutz. Durch die Reform haben wir einen guten Ausgleich zwischen Sicherheit und wirtschaftlicher Realität geschaffen.

Daher habe ich dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt.