Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen

Abgestimmt mit NEIN

Änderungsantrag zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz

Die Bundesregierung hat einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes vorgelegt, der für verlässliche und stabile Rahmenbedingungen sorgt.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die dauerhafte Reduktion des Strompreises für Unternehmen – vom produzierenden Gewerbe, mittelständischen Handwerksbetrieben bis hin zu Industrieunternehmen – vor. Rund 600.000 Betriebe profitieren davon.

Unser Gesetzentwurf schafft dauerhaft verlässliche Rahmenbedingungen, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und sichert damit langfristig Arbeitsplätze in Deutschland. Gleichzeitig verringert der Gesetzentwurf Bürokratieaufwand, beispielsweise für die dezentrale erneuerbare Stromerzeugung.

Damit setzen wir in einer ersten Etappe – gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern CDU und CSU – die im Koalitionsvertrag vereinbarte Senkung der Stromsteuer um.

Aus diesem Grund habe ich den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.