Streichung des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung
Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches stellt die Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung gegen Politiker unter verschärfte Strafe. Er schützt Politikerinnen und Politiker – insbesondere auf kommunaler Ebene – und somit auch unsere Demokratie. Leider nehmen die Attacken gegen Gemeinderäte, Kreisräte oder Oberbürgermeister immer deutlicher zu. Anfeindungen gegen Politikerinnen und Politiker im Internet sind leider fast alltäglich geworden. Einige sind nicht nur üblen Beleidigungen, sondern auch Drohungen ausgesetzt. Die Folge ist, dass immer Betroffene unter ständiger Angst leben und darüber nachdenken die Politik zu verlassen.
Unsere Demokratie lebt besonders durch ehrenamtliches Engagement in der Kommunalpolitik. Hasskampagnen und Bedrohungen schrecken Menschen davon ab, politische Ämter zu übernehmen. Der Paragraf 188 ist notwendig, um Politikerinnen und Politiker vor Hass und Bedrohungen zu schützen, damit sie ihre Arbeit ohne Angst vor Angriffen ausüben können.
Daher habe ich den Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt.