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Endlich: Recht auf Ganztagsbetreuung

Gestern war ich zum ersten Mal als Mitglied im Vermittlungsausschuss - und konnte mich gleich über einen großen Erfolg freuen: Wir haben uns mit den Ländern geeinigt, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder in der Grundschule kann kommen. Er soll ab 2026 in Stufen in Kraft treten, ab dem August 2029 gilt er dann bis zur vierten Klasse. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 3,5 Milliarden Euro an den Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Auch an den Betriebskosten der Ganztagsbetreuung beteiligt sich der Bund - 1,3 Milliarden Euro werden das ab 2030 pro Jahr sein.

Viele Familien wünschen sich mehr verlässliche Ganztagsbetreuung. Für Kinder im Kita-Alter gibt es den Rechtsanspruch bereits. Mit der Grundschule endet der Rechtsanspruch bisher. Diese Lücke schließen wir. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ist ein wichtiger Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kontakt


Bärbel Bas, MdB
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11011 Berlin

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